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Kommunal- und Regionsratwahl 2025

17. okt. 2025

Hier findest du Antworten auf Fragen zu den Kommunal- und Regionsratswahlen 2025.

Um an den Kommunal- und Regionsratswahlen in Dänemark teilnehmen zu können, musst du

  • mindestens 18 Jahre alt sein und
  • einen festen Wohnsitz in der jeweiligen Kommune oder Region haben.

Darüber hinaus musst du entweder

  • dänische Staatsbürgerin oder dänischer Staatsbürger sein,
  • Staatsangehörige*r eines anderen EU-Landes sein,
  • Staatsangehörige*r von Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich sein oder
  • mindestens 4 Jahre ununterbrochen vor dem Wahltag in Dänemark, Grönland oder auf den Färöern gewohnt haben.

Alle Personen, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, sind automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wenn du unsicher bist, ob du wahlberechtigt bist, kannst du dich an das Einwohnermeldeamt der Kommune Aabenraa wenden:
Telefon: 2138 1858 oder 2138 0578
E-mail: valg-borgerservice@aabenraa.dk

Däninnen und Dänen im Ausland
Um an den Kommunal- und Regionsratswahlen teilnehmen zu können, muss man einen festen Wohnsitz in einer dänischen Kommune oder Region haben.
Dänische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Ausland wohnen, können daher nicht an den Kommunal- und Regionsratswahlen teilnehmen.

Hier kannst du mehr über das Wahlrecht dänischer Staatsbürger im Ausland 

Die Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunal- und Regionsratswahlen werden nach dem 6. Oktober 2025 bekannt gegeben.

Hier findest du dann eine Liste der Parteien und Kandidatinnen bzw. Kandidaten, die zur Wahl antreten:

Download kandidatfortegnelse for kommunalvalg i Aabenraa Kommune 2025.

Download kandidatfortegnelse for regionsrådsvalg i Region Syddanmark 2025.

Du kannst am Wahltag, Dienstag, den 18. November 2025, zwischen 08:00 und 20:00 Uhr in deinem Wahllokal wählen.
Dein Wahllokal ist auf deiner Wahlbenachrichtigung angegeben, die du per Post erhältst.

Die Briefwahl beginnt am Dienstag, den 7. Oktober 2025, und endet am Freitag, den 14. November 2025.

Weitere Informationen zu den Briefwahlstellen und deren Öffnungszeiten findest du in den Spalten unten.

Du erhältst deine Wahlbenachrichtigung spätestens 5 Tage vor dem Wahltag, also spätestens Donnerstag, den 13. November 2025.

Auch wenn zwei Wahlen stattfinden (für den Stadtrat und den Regionsrat), bekommst du nur eine Wahlbenachrichtigung.

Am Wahltag bringst du deine Wahlbenachrichtigung mit ins Wahllokal. Dort erhältst du deinen Stimmzettel (bzw. zwei Stimmzettel bei der Kommunal- und Regionsratswahl).

Wenn du deine Wahlbenachrichtigung vergessen hast, kann im Wahllokal eine neue ausgedruckt werden. Du wirst gebeten, einen Ausweis vorzulegen (z. B. Führerschein, Reisepass oder Krankenversicherungskarte).

Wenn du keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast oder Fehler darauf feststellst, kannst du dich an das Einwohnermeldeamt der Kommune Aabenraa wenden:
Telefon: 2138 1858 oder 2138 0578.

Gib hier deine Adresse ein und finde dein Wahllokal:

Find dit valgsted 

Du kannst am Wahltag zwischen 08:00 und 20:00 Uhr in deinem Wahllokal wählen.

Auf deiner Wahlbenachrichtigung steht, wo du wählen sollst.

Du erhältst deine Wahlbenachrichtigung spätestens 5 Tage vor dem Wahltag, also bis spätestens Donnerstag, den 13. November 2025.

Auch wenn zwei Wahlen stattfinden (für den Stadtrat und den Regionsrat), bekommst du nur eine Wahlbenachrichtigung.

Am Wahltag bringst du deine Wahlbenachrichtigung mit ins Wahllokal. Dort erhältst du deinen Stimmzettel (bzw. zwei Stimmzettel bei der Kommunal- und Regionsratswahl).

Wenn du deine Wahlbenachrichtigung vergessen hast, kann im Wahllokal eine neue ausgedruckt werden. Du wirst gebeten, einen Ausweis vorzulegen (z. B. Führerschein, Reisepass oder Krankenversicherungskarte).

Wenn du keine Wahlbenachrichtigung erhalten hast oder Fehler darauf feststellst, kannst du dich an das Einwohnermeldeamt der Kommune Aabenraa wenden:
Telefon: 2138 1858 / 2138 0578.

Wenn du vor dem Wahltag wählen möchtest, kannst du vom Dienstag, den 7. Oktober, bis einschließlich Freitag, den 14. November 2025, per Briefwahl abstimmen.

Weitere Informationen zur Briefwahl findest du unten.

In der Kommune Aabenraa kannst du deine Stimme per Briefwahl im Bürgerbüro in Aabenraa und Bov abgeben – denk daran, dass du einen Termin buchen kannst, wenn du Warteschlangen vermeiden möchtest.
Du kannst aber auch ohne Termin im Bürgerbüro per Briefwahl abstimmen.

Sieh dir die verfügbaren Zeiten des Bürgerbüro.

Das Bürgerbüro in Aabenraa hat zu folgenden Zeiten außerordentlich für die Briefwahl geöffnet:

Samstag, 1. November, 10:00–12:00 Uhr
Samstag, 8. November, 10:00–12:00 Uhr
Freitag, 14. November, 9:00–16:00 Uhr

Während dieser Sonderöffnungszeiten an Samstagen ist nur Briefwahl möglich – andere Anfragen können nicht bearbeitet werden.

Bibliotheken
Du kannst auch in den Bibliotheken in Bov, Rødekro, Tinglev und Aabenraa während der besetzten Öffnungszeiten per Briefwahl abstimmen.

Sieh dir hier die Öffnungszeiten der Bibliotheken in Aabenraa.

Wenn du wegen Krankheit oder eingeschränkter Mobilität am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen kannst, kannst du beantragen, deine Briefwahl in deiner eigenen Wohnung bzw. zu Hause abzugeben.

Du kannst den Antrag frühestens am Dienstag, den 21. Oktober 2025, stellen.

Die Antragsfrist ist Mittwoch, der 12. November 2025, um 12.00 Uhr.

Wenn du die Briefwahl in deiner eigenen Wohnung beantragen möchtest, kannst du:

  • das Antragsformular ausfüllen und einsenden oder
  • das Einwohnermeldeamt unter 2138 1858 oder 2138 0578 anrufen.

Antragsformular
Du kannst ein Antragsformular ausfüllen und es an das Einwohnermeldeamt der Kommune Aabenraa schicken.

Du kannst frühestens ab Dienstag, den 21. Oktober 2025, einen Antrag stellen.

Postanschrift:
Rådhuset
Skelbækvej 2
6200 Aabenraa
Att.: Folkeregistret

Digitale Post:
Das Antragsformular enthält persönliche Daten und muss daher per ‚Digital Post‘ an die Kommune Aabenraa (Borgerservice) gesendet werden.
Bitte kennzeichne die Sendung mit „Att.: Folkeregistret“.

Erhältst du praktische Hilfe in deinem Zuhause von einer Haushaltshilfe oder einer Krankenschwester bzw. einem Krankenpfleger im ambulanten Pflegedienst, bekommst du das Antragsformular von ihnen ausgehändigt.

Bei Fragen kannst du das Einwohnermeldeamt unter 2138 1858 oder 2138 0578 anrufen.

In dänischen Botschaften und Konsulaten im Ausland kannst du ab Dienstag, dem 19. August 2025, per Briefwahl abstimmen.

Einsatzkräfte der Streitkräfte können innerhalb der Streitkräfte ihre Briefwahl abgeben.

Seeleute und Passagiere auf dänischen Schiffen im internationalen Verkehr sowie Personen, die auf dänischen Offshore-Anlagen beschäftigt sind, können ihre Stimme an Bord des Schiffes oder auf der Anlage abgeben.

Wählerinnen und Wähler, die in Dänemark wohnen, sich aber auf den Färöern oder in Grönland aufhalten, können in den dortigen Einwohnermeldestellen ihre Briefwahl abgeben.

Wählerinnen und Wähler, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten (z. B. im Urlaub, zum Studium oder auf Geschäftsreise), können in dänischen Botschaften und Konsulaten abstimmen.

In allen Fällen musst du einen gültigen Ausweis mitbringen. Es ist außerdem empfehlenswert, die Briefwahl rechtzeitig vorzunehmen, damit deine Stimme vor dem Wahltag ankommt. Wenn deine Briefwahl nicht spätestens bis 8.00 Uhr am Wahltag eingeht, ist sie ungültig.

Hilfsmittel für die Briefwahl
An allen Briefwahlstellen in der Kommune Aabenraa stehen folgende Hilfsmittel zur Verfügung: ein schwarzer Filzstift, eine Standlupe und eine LED-Lampe.

Im BürgerService in Aabenraa gibt es zusätzlich einen höhenverstellbaren Tisch sowie ein Vergrößerungsgerät mit CCTV-Bildschirm.

Wenn du Hilfe benötigst, kannst du dich jederzeit an eine Wahlhelferin oder einen Wahlhelfer wenden.

Hilfsmittel am Wahltag
An allen Wahllokalen in der Kommune Aabenraa stehen ebenfalls ein schwarzer Filzstift, eine Standlupe und eine LED-Lampe zur Verfügung.

In der Sønderjyllandshalle in Aabenraa gibt es außerdem einen höhenverstellbaren Tisch und ein Vergrößerungsgerät mit CCTV-Bildschirm.

Wenn du Hilfe benötigst, kannst du dich jederzeit an eine Wahlhelferin oder einen Wahlhelfer wenden.

Änderung des Wahllokals
Wählerinnen und Wähler mit einer Behinderung oder eingeschränkter Mobilität, die die Hilfsmittel in der Sønderjyllandshalle nutzen möchten, können einen Antrag stellen, um ihr Wahllokal in die Sønderjyllandshalle zu verlegen.

Der Antrag kann frühestens am Dienstag, den 21. Oktober 2025, gestellt werden.

Die Antragsfrist ist Montag, der 10. November 2025, um 12.00 Uhr.

Jede Wählerin und jeder Wähler kann gegen die Wahl Beschwerde einlegen.

Beschwerden über die Kommunalwahl müssen schriftlich beim Stadtrat eingereicht werden, spätestens 7 Tage nach dem Wahltag, also bis spätestens Dienstag, den 25. November 2025.

Die Beschwerden werden auf einer Sitzung des Stadtrats behandelt, die so bald wie möglich nach Ablauf der Beschwerdefrist stattfindet.

Jede Wählerin und jeder Wähler kann die Entscheidung des Stadtrats innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Entscheidung beim Innen- und Gesundheitsminister anfechten.

Beschwerden über die Regionsratswahl müssen an die Region gesendet werden und unterliegen denselben Fristen wie die Beschwerden über die Kommunalwahl.